5. DJV-Bloggerstammtisch zum Thema Recht
Das Internet gibt Journalisten und Bloggern die Möglichkeit, schnell und weitgehend unkontrolliert Informationen und Kommentare zu verbreiten. Das Internet gibt Publizisten damit eine gewisse Macht. Doch fehlende Kontrolle und Rückkopplung bergen gleichzeitig auch Gefahren, besonders weil das anonym scheinende Netz kein rechtsfreier Raum ist.
Beim 5. DJV-Blogger- und Onlinerstammtisch ging es am 25. Februar um eben jene Rechtsfragen, die Webseitenbetreiber, Hobbyblogger ebenso wie Journalisten beachten müssen. Der Dresdner Anwalt Richard Bode führte in einem kurzen Impulsvortrag auf das Thema dieses Abends hin, bevor die 15 Teilnehmer ihm zahlreiche Fragen rund um Rechte und Pflichten im Netz stellten, aus denen sich später eine lange, sehr rege Diskussion entwickelte. Diese streifte sowohl Urheberrechtsfragen als auch den Datenschutz und viele andere Themen.
Die wichtigsten Erkenntnisse des Abends können hier nur schlaglichtartig zusammengerafft werden. Etwa, dass jede Webseite mit redaktionellem Inhalt ein Impressum braucht, in dem eine ladungsfähige Adresse genannt sein muss – das Postfach reicht nicht. Werden Videos von Youtube oder Fotos Dritter in die Artikel eingebunden, so sollte zuvor immer das Einverständnis des Urhebers eingeholt werden, im Zweifel sogar das Einverständnis der abgebildeten Personen. Was große Verlage hier oft (falsch) vormachen, kann „kleine“ Blogger teuer zu stehen kommen. Denn die Großen können sich nicht nur bessere Anwälte, sondern auch eine gezielte Risikoabwägung leisten und nehmen den Rechtsstreit für die hohe Online-Reichweite eines Beitrags im Zweifel in Kauf.
Selbst wer der eigenen Sicherheit zuliebe anonym schreibt, kann sich damit noch lange nicht sicher fühlen. Denn es sei sehr leicht herauszufinden, wer welche Domain betreibt, warnte Richard Bode. Für gewissenhafte und investigative Onlineschreiber gibt es aber auch gute Nachrichten: Auch für Blogger gilt das Informationsfreiheitsgesetz und wo keine falschen Tatsachen behauptet werden, haben Kläger keine Chance. Wie immer in Rechtsfragen gilt natürlich auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wir danken an dieser Stelle nicht nur allen interessierten Teilnehmern, sondern auch Richard Bode für die ausführlichen Antworten und Karsten Schmidt vom Dresdner „Cloudsters“ für die freundliche Bereitstellung der Räumlichkeiten.